Wie heute (24.3.2010) bekannt wurde, stuft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) das als Regividerm durch Schleichwerbung in der ARD bekannt gewordene Produkt „Mavena B12-Salbe“ als Arzneimittel ein. Ein Anhörungsverfahren kann das Verkaufsverbot des bisherigen Medizinprodukts jedoch noch eine Weile hinauszögern. Mit dieser BfArM-Entscheidung wurden Ansichten zahlreicher Kritiker zu der agressiv beworbenen Salbe und ihren zahlreichen Trittbrettfahrern bestätigt. Ein erforderliches Zulassungsverfahren wurde vom Hersteller und Vertrieb bislang gescheut, ein zukünftig unterbleibendes Zulassungsverfahren wird wohl nicht mit der nicht nachweisbaren Wirksamkeit oder eher geringen Wirkung oder Nebenwirkungen begründet werden, als vielmehr mit nicht tragbaren Kosten.
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